Foto: A. Zelck / DRKS

Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Als Essenz des humanitären Völkerrechts schützen die Genfer Abkommen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit im Krieg. Auf diesen Seiten werden die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle in allgemeinverständlicher Sprache vorgestellt.

Das Bayerische Rotes Kreuz unterstützt mit seinen Kreisverbänden traditionell Schwestergesellschaften auf unterschiedlichster Art und Weise. Dies erfolgt im Regelfall durch Hilfsgüter, Materialien zur Organisation und Durchführung von Rot-Kreuz-Aktivitäten und finanzielle Mittel.

Das Kompetenzzentrum für die Internationale Arbeit des Bayerischen Roten Kreuzes führt im Auftrag des Deutschen Roten Kreuzes Projekte in Zusammenarbeit mit Schwestergesellschaften durch.

Internationale Katastrophenhilfe

Seit 2005 waren 69 Delegierte des Bayerischen Roten Kreuzes in 30 Ländern der Erde bei unterschiedlichsten Einsätzen für das Deutsche Rote Kreuz, das Österreichische Rote Kreuz, die Föderation der Rotkreuz- und Rohalbmondgesellschaften und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz im Einsatz.

Kreislauf der Katastrophenhilfe

Entwicklungszusammenarbeit des DRK

Modulsystem des DRK in der Katastrophenhilfe

Sicherung der Lebensgrundlagen